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Sportschützensektion Reichertshofen im Sportschützengau Ingolstadt!!!
Satzung
Präambel
Im Jahre 1953 hat der Sportschützengau Ingolstadt den Gaubereich in Sektionen eingeteilt und auch die Sportschützensektion Reichertshofen gebildet.
§ 1
Name und Sitz
Der Name lautet "Sportschützensektion Reichertshofen". Sitz der Sektion ist Reichertshofen.
§2
Zweck
1) Die Sportschützensektion Reichertshofen (Sektion) hat den Zweck, die Schützenvereine und -gesellschaften innerhalb der Sektion unter Wahrung ihrer Selbständigkeit zusammenzuschließen und dadurch die gemeinsamen Interessen gegenüber dem Sportschützengau Ingolstadt wirkungsvoll zu wahren, zu fördern und zu vertreten.
Zweck der Sektion ist die Förderung des Schießsports und des Schützenbrauchtums.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- Pflege des Schießsports als Leibesübung
- Förderung des Nachwuchses im Schießsport
- Pflege und Wahrung des Schützenbrauchtums
- d) Durchführung von Schießmeisterschaften
- Die Sektion ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Sektion erfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (AO 1977).
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Es beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember jeden Jahres.
§4
Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder können alle Schützenvereinigungen innerhalb der Sportschützensektion Reichertshofen werden, wenn sie mit zugelassenen Sportwaffen regelmäßige Übungs- und Wettschießen abhalten oder sich die Pflege und Wahrung des Schützenbrauchtums zum Ziel gesetzt haben.
- Grundsätzlich bilden die Vereine innerhalb der vom Sportschützengau Ingolstadt festgelegten Grenzen die Sportschützensektion Reichertshofen. Vereine die neu in den Gau Ingolstadt und damit dem Bayer. Sportschützenbund (BSSB) aufgenommen werden, gehören mit ihrer Aufnahme der für dieses Gebiet zuständigen Sektion an.
- Der Sektionsschützenmeister ist befugt, eine separate Ehrenordnung der Sektion aufzustellen. Die Ehrenordnung ist Anhang dieser Satzung.
- Ehrenmitglieder können nur natürliche Personen werden, sie sich um das Schützenwesen, den Schießsport oder um die Sektion besonders verdient gemacht haben. Sie werden auf Vorschlag des Sektionsschützenmeisteramtes, durch die Mitgliederversammlung ernannt. Ehrenmitglieder haben Sitz und Stimme im Sektionsausschuss.
- Ein 1. Sektionsschützenmeister, der nach langjähriger und verdienstvoller Tätigkeit aus dem amt scheidet, kann von der Mitgliederversammlung zum Ehren-Sektionsschützenmeister ernannt werden mit Sitz und Stimme im Sektionsausschuss.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele der Sektion zu fördern, ihre Interessen zu wahren, nach der Satzung handeln und die Beschlüsse und Anordnungen ihrer Organe und Verwaltungseinrichtungen zu befolgen.
- Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen der Sektion teilzunehmen.
- Solange ein Verein Mitglied beim BSSB und damit dem Gau Ingolstadt angehört, kann er innerhalb der Sektion nicht ausscheiden. Er kann von der Sektion nicht ausgeschlossen werden.
- Ein Wechsel in eine andere Sektion ist mit Zustimmung des Gaues und der Sektion Reichertshofen möglich.
Mitgliedsbeiträge (Sektionsanteil)
Die Sektion erhält vom Sportschützengau Ingolstadt für jedes gemeldete Mitglied, für das der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr an die Gaugeschäftsstelle entrichtet wurde, eine Vergütung, deren Höhe durch den Sportschützengau Ingolstadt festgesetzt wird. Diese Anteile stehen der Sektion für den sportlichen, personellen und sachlichen Aufwand zur Verfügung.
- Sollten diese Sektionsanteile des Gaues wegfallen, ist in einer Mitgliederversammlung über den künftigen Mitgliedsbeitrag zu entscheiden.
- Die Mittel der Sektion dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins.
- Die Organe der Sektion üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Sektion fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Organe des Vereins (Sektion)
Die Organe der Sektion sind:
Sektionsschützenmeisteramt
- Sektionsausschuss
- Mitgliederversammlung
- Zu 1. Sektionsschützenmeisteramt
Das Sektionsschützenmeisteramt besteht aus dem: 1. Sektionsschützenmeister
2. Sektionsschützenmeister
3. Sektionsschützenmeister
1. Sektionsschriftführer
1. Sektionsschatzmeister
1. Sektionssportleiter
1. Sektionsjugendleiter
Aufgaben: Der 1. Sektionsschützenmeister führt die Sektionsgeschäfte. Er ist gesetzlicher Vertreter. Der 2. Sektionsschützenmeister vertritt den 1. Sektionsschützenmeister im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Sektionsschützenmeister nur bei Verhinderung des 1. Sektionsschützenmeisters tätig werden kann. Der 3. Sektionsschützenmeister vertritt die Sektion bei Verhinderung des 1. u. 2. Sektionsschützenmeisters.
In seinen Sitzungen entscheidet das Schützenmeisteramt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Sektionsschützenmeisters. Über die Sitzungen sind Protokolle zu führen.
Zu 2. Sektionsausschuss
Der Sektionsausschuss besteht aus: dem Schützenmeisteramt und dem
2. Sektionsschriftführer
2. Sektionsschatzmeister
2. Sektionssportleiter
2. Sektionsjugendleiter
Pistolenreferent
1. Sektionsdamenleiterin
2. Sektionsdamenleiterin
1. Referent für Altschützen
2. Referent für Altschützen
2 Rechnungsprüfer
Ehrenmitglieder
Die Mitgliederversammlung kann weitere Personen in den Sektionsausschuss wählen. Das Sektionsschützenmeisteramt kann zu seiner Beratung weitere Personen bestellen. Über die Sitzungen sind Protokolle zu führen.
Zu 3. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Sektionsvereinen, vertreten durch ihren 1. Schützenmeister, bei dessen Verhinderung vertreten durch seinen Stellvertreter sowie die Ehrenmitglieder der Sektion. Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom 1. Sektionsschützenmeister, im Falle seiner Verhinderung vom 2. bzw. v. 3. Sektionsschützenmeister durch schriftliche Einladung der Mitglieder zwei Wochen vor dem Versammlungstermin einberufen und leitet diese.
Die Tagesordnung beinhaltet folgende Punkte:
Jahresbericht des 1. Sektionsschützenmeisters und der weiteren Mitglieder des Schützenmeisteramtes
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Entlastung des Schützenmeisteramtes für die Tätigkeit des abgelaufenen Geschäftsjahres
- Nach Ablauf der Wahlperiode Neuwahl des Sektionsschützenmeisteramtes und –ausschusses
- Satzungsänderungen
- Anträge und Verschiedenes
- Anträge missen berücksichtigt werden, wenn sie mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim 1. Sektionsschützenmeister eingereicht wurden, später eingehende Anträge nur, wenn mindestens 1/4 der Anwesenden dies verlangt.
In der Mitgliederversammlung sind die in der Sektion zusammengeschlossenen Vereine mit soviel Stimmen stimmberechtigt, wie der einzelne Verein dem Gau Erstmitglieder im Geschäftsjahr (Stichtag 1.1. des laufenden Jahres) gemeldet hat. Die Ausübung des Stimmrechts erfolgt in der Regel durch den 1. Vorsitzenden des Vereins.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie entscheidet mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Satzungsänderung ist eine 3/4 Mehrheit erforderlich. Über den Verlauf der Versammlung und die gefassten Beschlüsse ist vom Schriftführer eine Niederschrift anzufertigen, zu unterzeichnen und vom Versammlungsleiter gegenzuzeichnen.
Die Rechnungsprüfer haben die Kassenprüfung und Jahresabrechnung aufgrund der Belege auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und hierüber Bericht zu erstatten.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Sektionsschützenmeister jederzeit einberufen werden, wenn es das Interesse der Sektion erfordert. Sie müssen einberufen werden, wenn es die angeschlossenen Vereine oder Gesellschaften mit einem Drittel der Gesamtstimmen der Sektion schriftlich unter Angabe von Zweck und Gründen verlangen.
§ 8
Wahlen
Die Wahlperiode beträgt drei Jahre
1.Der 1., 2. u. 3. Sektionsschützenmeister werden in geheimer Wahl gewählt. Alle weiteren Mitglieder des Schützenmeisteramtes und des Sektionsausschusses können per Handzeichen (Akklamation) gewählt werden. Sie bleiben bis zur nächsten gültigen Wahl im Amt.
3. Das Ergebnis der Wahl ist binnen zwei Wochen dem 1. Gauschützenmeister unter Angabe der Anschrift des 1. Sektionsschützenmeisters mitzuteilen.
§ 9
Auflösung
Die Sektion kann nur durch einen Beschluss des Sportschützengaues Ingolstadt und der Mitgliederversammlung der Sektion aufgelöst werden. Die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Gesamtstimmenzahl der Mitglieder vertreten sind. Fehlt die Beschlussfähigkeit, so ist in der Versammlung eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die spätestens nach zwei Monaten stattfinden muss und die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmberechtigten beschlussfähig ist. Zum Beschluss der Auflösung ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich.
- Bei Auflösung der Sektion oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes ist ein etwa vorhandenes Aktivvermögen dem Sportschützengau Ingolstadt mit der Maßgabe zu übergeben, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Die Wertgegenstände ( Fahne, Königsketten u.s.w.) sind dem Markt Reichertshofen zur treuhänderischen Verwaltung zu übergeben, mit der Maßgabe, es solange zu verwalten, bis es für gleiche Zwecke verwendet werden kann.
Schützenjugend
Die Mitglieder bis 27 Jahre bilden die Schützenjugend, sie scheiden mit Ende des Kalenderjahres, in dem sie ihr 27. Lebensjahr vollendet haben, aus. Unberührt bleiben die Altersgrenzen für Beitragsfestsetzung und Sportbestimmungen.
- Die Schützenjugend kann sich eine Jugendordnung geben. Diese ist vom Sektionsschützenmeisteramt zu bestätigen, wenn sie nicht gegen die Satzung oder deren Sinn und Zweck verstößt. Die Jugend führt und verwaltet sich selbständig. Die erforderlichen Mittel werden ihr im Rahmen des Haushaltsplanes der Sektion zur Verfügung gestellt. Sie entscheidet über deren Verwendung eigenständig, jedoch unter Beachtung der Vereinssatzung und Jugendordnung.
- Das Schützenmeisteramt ist berechtigt, sich über die Geschäftsführung der Jugend zu unterrichten. Es muss Beschlüsse, die gegen die Satzung oder deren Sinn verstoßen oder ihnen widersprechen, beanstanden und zur erneuten Beratung zurückgeben. Werden sie nicht geändert, entscheidet das Schützenmeisteramt endgültig.
Haftungsbeschränkung
Die Sektion ist nicht rechtsfähig. Die Haftung der Mitglieder wird auf das Vereinsvermögen beschränkt. Der Vorstand darf Rechtsgeschäfte nur insoweit eingehen, als er das Vereinsvermögen bindet.Die persönliche Haftung des Vorstandes nach § 54 Satz 2 BGB für die von ihm für die Sektion abgeschlossenen Rechtsgeschäfte bleibt unberührt.
§ 12
Angeschlossene Schützenvereine und –gesellschaften
Der Sportschützensektion Reichertshofen sind folgende Schützenvereine oder Schützengesellschaften angeschlossen:
Schützenverein Spielhahn Affalterbach e.V. Schützenverein Edelweiß Oberstimm e.V.
Schützengesellschaft Edelweiß Baar e.V. Immelmann Sportschützen Oberstimm
Schützengesellschaft Almenrausch Ebenhausen Schützenverein Hubertus Pfaffenhofen
Sportschützen Ebenhausen-Werk Kgl. priv. Feuerschützengesellschaft Pfaffenhofen
Schützenverein Römerwall Forstwiesen Schützenverein Müllerbräu Pfaffenhofen e.V.
Schützenkameradschaft Immergrün Grasheim e.V. Zimmerstutzengesellschaft Stegerbräu "Die Ruaßigen" Pfaffenhofen
Schützenverein "Alt Hög" Schützenverein Eichenlaub Pichl e.V.
Zimmerstutzengesellschaft Edelweiß Karlshuld Schützenverein Eichenlaub Pörnbach
Schützenverein Hubertus e.V. Karlshuld Schützenverein Freischütz e.V. Pörnbach
Schützenverein Eichenlaub Karlskron Schützenverein Geisberg Pörnbach
Schützenverein Freischütz Langenbruck e.V. Schützenverein Freischütz Puch
MBB-SG Sportschützen Manching SSG "die Büchsenschützen zu Reichertshofen" 1525 e.V
Schützenverein Römerschanz Manching Schützenverein Kameradschaft Uttenhofen e.V.
Schützenverein Edelweiß Neuschwetzingen e.V. Schützenverein Eichenlaub Winden am Aign e.V.
§ 13
Sektionsältestenrat
1988 wurde in der Sektion wurde ein Sektionsältestenrat gebildet, der in der Sektion nur beratend tätig ist. Der Sektions-Ältestenrat hat grundsätzlich nur beratende Funktion und soll insbesondere zur Unterstützung im Sinne des Schützengeistes für die Sektion und die Sektionsvereine wirken.
§ 14
Schlussbestimmungen
Diese Satzung tritt auf Beschluss des Sektionsausschusses in der Sitzung vom 19. März 2004 und der Mitgliederversammlung vom 29. März 2004 in Kraft.
Reichertshofen, den 29. März 2004
Helmuth Hammerl
1. Sektionsschützenmeister
Anlage zur Satzung der Sportschützensektion Reichertshofen
Ehrenordnung der Sportschützensektion Reichertshofen
Ehrenzeichen
Sektionsehrenzeichen in silber
- Sektionsehrenzeichen in gold
- Sektionsehrenzeichen in groß-silber
- Sektionsehrenzeichen in groß-gold
- Sektionsehrenzeichen in silber mit Eichenlaub
- Sektionsehrenzeichen in gold mit Eichenlaub
- Sonderzeichen "In Anerkennung"
- Zu a+b) Sektionsehrenzeichen in silber und gold werden nach einem Punktesystem vergeben. Die Punkte errechnen sich nach der gemeldeten Mitgliederzahl zu Jahresbeginn der Sektionsvereine an den BSSB.
S i l b e r : 50 Punkte
G o l d : 75 Punkte
Plus- u. Minuspunkte werden auf das kommende Jahr übertragen. Es können höchstens 300 +Punkte angesammelt werden.
Ehrenzeichen in silber und gold können auch an Personen überreicht werden, die sich für den Schützensport und der Sektion Verdienste erworben haben. Die Entscheidung trifft der 1. Sektionsschützenmeister.
Für die Ehrenzeichen ist ein schriftlicher Antrag mit Angabe der zu ehrenden Person an die Sektion zu stellen.
Die Ehrenzeichen werden vom 1. Sektionsschützenmeister oder von ihm benannten Vertreter überreicht.
Zu c+d) Das Ehrenzeichen in groß-silber und groß-gold wird an Personen verliehen, die sich besonders für die Sektion Reichertshofen Verdienste erworben haben. Die Entscheidung trifft der 1. Sektionsschützenmeister. Die Ehrung wird beim Sektionsehrenabend vorgenommen. In Ausnahmefällen kann diese Ehrung auch bei besonderen Anlässen erfolgen.
Zu e) Das Ehrenzeichen in silber mit Eichenlaub wird für besondere sportliche Leistungen an aktive Schützen überreicht. Ferner erhalten diese Ehrenzeichen auch Funktionäre, die lange Jahre ihre Funktion ausgeübt haben. Die Entscheidung trifft die Sektionsvorstandschaft mit Mehrheit. Vorschläge sind mit Nachweis an die Sektion zu stellen. Die Ehrung wird grundsätzlich beim Sektionsehrenabend vorgenommen.
Zu f) Das Ehrenzeichen in gold mit Eichenlaub wird ausschließlich an Ehrenmitglieder verliehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann dieses Ehrenzeichen an Personen verliehen werden, die überdurchschnittliche Leistungen für den Schützensport und die Schützentradition erbracht haben. Die Entscheidung trifft der Sektionsausschuss mit Mehrheit. Die Vorschläge sind zu begründen. Die Ehrung wird grundsätzlich beim Sektionsehrenabend vorgenommen.
Zu g) Sonderzeichen bzw. Medaillen "In Anerkennung" werden insbesondere an Funktionäre verliehen, die sich besondere Verdienste um das Schützenwesen und die Sektion erworben haben.
Bei den Ehrungen werden Urkunden überreicht. Die Ehrenzeichen (silber u. gold) werden dem jeweiligen Verein in Rechnung gestellt. Alle übrigen Ehrenzeichen sind kostenlos.
Zu 4.) Ehrengeschenke
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